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Dienstag, 26 März 2024 20:09

Reform des Bundespolizeigesetzes - neue Befugnisse

Polizei Polizei fot: pixabay

Seit drei Jahrzehnten hat das Bundespolizeigesetz keine signifikanten Änderungen erfahren. Dies steht nun vor einer Wende, da umfangreiche Anpassungen vorgesehen sind, die direkte Auswirkungen auf die Bevölkerung haben werden. Eine der bemerkenswerten Neuerungen ist die Einführung einer Quittungsregelung für polizeiliche Kontrollen an Bahnhöfen und Flughäfen, ein Schritt, der die Transparenz der Polizeiarbeit erhöhen soll.

Hintergrund und Ziele der Reform

Die Initiative für die Reform findet ihren Ursprung in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2016, das das Bundeskriminalamtsgesetz aufgrund von Transparenzmängeln und unzureichender datenschutzrechtlicher Überwachung als verfassungswidrig bezeichnete. Das Ziel der aktuellen Gesetzesänderung ist es, die Befugnisse der Bundespolizei zu erweitern und an moderne technologische Entwicklungen anzupassen. So soll es unter anderem möglich werden, Telekommunikationsdaten unter bestimmten Voraussetzungen zu überwachen und auszuwerten. Des Weiteren könnten mit gerichtlicher Genehmigung Handys lokalisiert und Kameradrohnen eingesetzt werden, um bei Großveranstaltungen wie Demonstrationen ein umfassendes Lagebild zu erstellen. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hat sich im Bundestag für diesen Gesetzentwurf stark gemacht und betont, dass solche Maßnahmen auch dazu dienen sollen, Ausschreitungen bei öffentlichen Ereignissen zu verhindern.

Kritik und Bedenken

Obwohl die Reform darauf abzielt, die Arbeit der Polizei transparenter zu gestalten, gibt es auch kritische Stimmen. Datenschützer und Bürgerrechtler befürchten, dass die erweiterten Befugnisse zu weitreichenden Eingriffen in die Privatsphäre führen könnten. Insbesondere die Überwachung der Telekommunikation und der Einsatz von Drohnen werden als problematisch angesehen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte sieht die vorgeschlagenen Kontrollquittungen und Identifizierungspflichten der Beamten nicht als ausreichende Maßnahmen, um die tiefgreifenden Eingriffe in die Grundrechte zu mildern. Auf der anderen Seite stehen Forderungen nach noch umfangreicheren Befugnissen, wie etwa der Einsatz biometrischer Gesichtserkennung durch die Bundespolizei.

Mit der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag am 14. März wurden die Weichen für die Reform gestellt. Der Prozess ist jedoch noch nicht abgeschlossen, denn sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat müssen dem Gesetzesvorhaben zustimmen. Dabei könnten sich im weiteren Verlauf noch Änderungen ergeben.

Quelle: zdf.de